Widerrufsbelehrung = Verpflichtende Kundeninformation über sein Widerrufsrecht
Im Webshop muss der Kunde vor der Abgabe seiner Bestellung über sein in §355 BGB festgeschriebenes Widerrufsrecht informiert werden. Üblich ist eine eigene Widerrufsseite. Diese Widerrufsseite muss auf jeder Shopseite über einen eindeutig bezeichneten Link wie „Widerrufsrecht“ oder „Widerrufsbelehrung“ erreichbar sein.
Das Widerrufsformular
Der Händler ist dazu verpflichtet, dem Kunden ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung zu stellen. Für dieses Formular gilt folgende gesetzliche Regelung:
- Das vom Händler zur Verfügung gestellte Formular kann, muss aber nicht vom Kunden zum Widerruf verwendet werden.
- Dem Kunden steht es frei, seinen Vertrag auch auf andere Weise widerrufen, zum Beispiel per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax – oder über ein „Kontaktformular“. Über diese alternativen Widerrufsmöglichkeiten wir der Kunde in der Widerrufsbelehrung informiert.
Widerruf via „Kontaktformular“
Als Best-Practise-Lösung hat sich der Widerruf über ein umfunktioniertes Kontaktformular etabliert. Die Funktionsweise:
- Der Händler stellt ein Kontaktformular zur Verfügung, dass sofort auf der Webseite ausgefüllt werden kann.
- Der Kunde erhält nach dem Absenden eine automatisierte Eingangsbestätigung für seinen Widerruf.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
- Das Widerrufsrecht beschränkt sich auf den Handel mit Endkunden. Kaufverträge im B2B-Handel können nicht nach §355 BGB widerrufen werden.
- Für bestimmete Produkte gelten Ausnahmen vom Widerrufsrecht.