Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht = Gesetze zur Regulierung der Marktwirtschaft

Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff für alle Gesetze und Verordungen, die den Verkauf von Waren und Dienstleistungen betreffen.

Das Wettbewerbsrecht reguliert den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern. Ziele sind ein freier und fairer Wettbewerb und die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbsmethoden. Das Wettbewerbsrecht zählt zu den rechtlichen Grundpfeilern der Marktwirtschaft.

Wichtige Quellen für das Wettbewerbsrecht sind:

  • UWG = Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
  • GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht)
  • BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
  • HGB = Handelsgesetzbuch

Das Kartellrecht

Ziel des Kartellrechts ist es, Monopole zu verhindern verhindern und die Teilnahme auf dem Markt für alle Unternehmen zu gewährleisten.