Wahrnehmungsvertrag

Wahrnehmungsvertrag = Vertrag zwischen Urhebern und Verwertungsgesellschaften

Ein Wahrnehmungsvertrag wird zwischen einem Urheber (zum Beispiel Autor, Fotograf oder Komponist) und einer Verwertungsgesellschaft geschlossen. Mit dem Wahrnehmungsvertag überträgt der Urheber die Wahrnehmung seiner Rechte und Ansprüche auf die Verwertungsgesellschaft.

Verwertungsgesellschaften

Rechtsverwertungsgesellschaften handeln treuhänderisch und unterstehen der Kontrolle des BMJV (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) . Gesetzliche Grundlage für die Verwertungsgesellschaften ist das 2016 in Kraft getretene VGG (Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften). Mit der Gültigkeit des VGG wurde das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz aufgehoben. Die wichtigsten Verwertungsgesellschaften Deutschlands:

  • GEMA
  • VG Wort
  • VG Bildkunst
  • VFF Verwertungsgesellschaft der Film‑ und Fernsehproduzenten