Lieferung frei Haus

Lieferung frei Haus = Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsort

Die Handelsklausel Lieferung frei Haus ist vor allem im B2B-Handel üblich. Lieferung frei Haus bedeutet, dass der Verkäufer die Transportkosten und -risiken bis zur Ablieferung der Ware am Bestimmungsort übernimmt. Nicht zulässig ist der Aufschlag von Verpackungskosten, wenn eine Lieferung frei Haus vereinbart wurde.

Gesetzlich ist die Lieferung frei Haus nicht genau genau verankert. Der Begriff gilt aber als Handelsbrauch nach § 346 HGB (Handelsgesetzbuch).