Ein Unternehmen ist zwar nicht zur Ausgestaltung von AGB verpflichtet, empfehlenwert ist dies aber, um die Geschäftsabläufe zu vereinfachen. Der Rahmen für die Ausgestaltung der AGB wird durch andere Gesetze eingeschränkt, zum Beispiel durch das Wettbewerbs-, Datenschutz- und Urheberrecht. Die AGB dürfen andere Gesetze nicht aushebeln.